Garantie, Gewährleistung

Viele verwechseln immer Garantie mit Gewährleistung, überschätzen ihre Rechte und verwechseln diese mit Kulanz der Hersteller oder Geschäfte. Damit das der Vergangenheit angehört, erkläre ich mal die Rechtslage. Nicht erschrecken, wenn der Händler einem etwas anderes erzählt und er es genau weiß. Oft kennen die die Rechtslage selbst kein Stück, was schon viele Tests im Fernsehen bewiesen haben.

Auch wenn ich mir bei den Angaben sicher bin, weise ich darauf hin, dass die Informationen ohne Gewähr sind.

by Takeshi

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung und beträgt immer 2 Jahre.
Bei der Gewährleistung wird "garantiert", dass das Produkt bei Erwerb ohne Mängel war; mehr nicht!

Der Käufer hat 2 Jahre Zeit einen solchen Mängel zu melden. Geht das Gerät in den 2 Jahren kaputt, besteht die Möglichkeit, dass schon ein Fehler im Gerät steckte, der erst verzögert zu dem Ausfall geführt hat. Es besteht also kein Grundsätzliches Recht darauf, dass bei einem Ausfall in den 2 Jahren der Fehler kostenlos behoben wird. Das gilt NUR, wenn die Ursache des Fehlers schon beim Kauf im Gerät war!
In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mängel schon beim Kauf da war und der Händler muss das Gegenteil beweisen. In dem Rest der 2 Jahre ist es umgekehrt. Da geht man davon aus, dass der Fehler noch nicht im Gerät war, der Käufer muss dann nachweisen können, dass das Gerät doch schon von Anfang an defekt war. Muss dieser Nachweis nicht erfolgen, dann ist das Kulanz des Händlers.

Bei Verschleißteilen sieht die Sache etwas anders aus. Gehen diese in den ersten 6 Monaten kaputt, geht man davon aus, dass ein Mängel vorlag. Dies gilt natürlich nur, wenn der Defekt des Verschleißteiles dessen Verschleiß ist.
Wenn sich beispielsweise ein Teil (welches auch immer) mit der Zeit abreibt und es nach einem Jahr so abgerieben ist, dass es nicht mehr funktioniert, ist dessen Defekt der Verschleiß. Zerfällt es jedoch in mehrere Teile, hat das nichts mit dem Verschleiß zu tun.
Was viele nicht wissen: Der Laser ist ein Verschleißteil und zu fast 100% ist dessen Defekt der Verschleiß.

Garantiesiegel haben übrigens ersteinmal nichts mit der Gewährleistung zu tun. Ein beschädigtes Garantiesiegel bedeutet nicht, dass man keinen Anspruch auf die Gewährleistungspflicht hat. Es ist dafür unerheblich, ob das Gerät schonmal geöffnet wurde. Wichtig ist nur, dass der Fehler nicht durch äußere Einflüsse z.B. vom Besitzer verursacht wurden, sondern schon beim Kauf im Gerät steckten. Hat der Käufer das Gerät geöffnet, hat er nicht automatisch auch den Fehler zu verantworten. Ein unbeschädigtes Garantiesiegel zeigt nur, dass noch keiner am Inneren des gerätes war, also auch gar keinen Fehler verursacht haben kann. Das hilft einem also vorallem nach den 6 Monaten zu beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an drin war und man ihn nicht verursacht hat. Ein 100%iger Beweis ist das jedoch auch nicht.

In der Gewährleistungspflicht steht der Händler, nicht der Hersteller. Wer also auf sein Gewährlistungsrecht pocht, braucht nicht den Hersteller zu konfrontieren, sondern immer den Händler.

Kassenbons sind nicht zwingend notwendig. Es muss nur nachgewiesen werden, dass das Gerät vor nicht länger als 2 Jahren (bzw 6 Monaten) gekauft wurde. Um das zu beweisen können auch andere Sachen dienen. Ein Kassenbon ist da aber natürlich das Einfachste.

Der Orginalkarton wird nicht benötigt. Kein Händler kann verlangen, dass dieser aufgehoben wird.

by Takeshi

Die Garantie ist Herstellersache, es handelt sich also immer um eine Herstellergarantie. Diese vergibt der Hersteller nach gut Dünken, es gibt keinerlei gesetzliche Richtlinien.

Das heißt der Hersteller setzt dein Zeitraum fest. Oft ist das ein Jahr, das kann aber auch nur 6 Monate sein, 3 Jahre oder er gibt sogar gar keine Garantie.

Was der Hersteller ebenfalls festlegt, sind die Bedingungen. Er kann festlegen, auf welche Mängel er wie lange Garantie gibt. Es kann also vorkommen, dass die Garantie bei einem Fehler gar nicht greift, bei einem weiteren Fehler 1 Jahr. Gutes Beispiel ist hier die Xb360. Auf den ROD gibt Microsoft zwar 3 Jahre, das gilt aber nur auf den ROD. Bei allen anderen Fehler gilt die normale Garantiezeit.
Der Hersteller kann ebenfalls festlegen, ob die Garantie nur bei einem ungeöffneten Gerät gegeben wird oder ob die Garantie ab einer bestimmten Nutzungsdauer nicht mehr gegeben wird. Einige Geräte haben zum Beispiel intern einen Timer, der anzeigt, wie lang das Gerät schon betrieben wird. Sind dann beispielsweise 2000 Stunden überschritten, gibt es keine Garantie mehr.

Das einzige, was gesetzlich geregelt ist ist, dass der Hersteller sich an das halten muss, was er anfangs versprochen hat. Er kann also nicht einfach am Anfang 3 Jahre Garantie geben und nach einem Jahr sagen "is nich, Garantie wurde auf 6 Monate reduziert".

Wie auch bei der Gewährleistung ist der Kassenbon nicht wichtig, es muss nur nachgewiesen werden, dass sich das Gerät noch in der Garantiezeit befindet.
Gibt der Hersteller 2 Jahre Garantie und das Gerät ist aber erst seit einem Jahr auf dem Markt, ist ganz klar, dass das Gerät noch in der Garantiezeit ist.
Ähnlich ist das, wenn ein Produktionsdatum auf dem Gerät angegeben ist, sei es direkt oder verschlüsselt. Liegt das Gerät nach dem Produktionsdatum noch in der Garantiezeit, dann ist es das auch.

by Takeshi

Das hängt davon ab, wo das gerät gekauft wurde, wie der Support des Herstellers ist (mal im Netz nach suchen), wie lange man warten kann, usw.

In den meisten Fällen sollte in den ersten 6 Monaten die Gewärhleistung genutzt werden. Händler tauschen die Geräte häufig sofort aus, sodass keine Wartezeiten entstehen.

Danach ist es ratsamer die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, da hier keine Beweispflicht besteht und man allgemein mehr Ansprüche hat. Dafür kann es sein, dass man lange warten muss.

Ist die Garantie abgelaufen, bleibt natürlich nichts anderes als die Gewährleistung übrig.

by Takeshi

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